|
SVOX Endbenutzer-Lizenzvertrag
Sie dürfen die SVOX Corporate SAPI Voices auf einem Einzelplatz-PC oder
einem Client-PC im Netzwerk installieren. Sowohl im Netzwerkbetrieb als
auch auf einem Terminalserver wird eine Lizenz für jeden Client benötigt.
Die Installation auf einem Fileserver einschließlich Webservern ist grundsätzlich
nicht gestattet. Die einzige Ausnahme ist die Erstellung einer Kopie des
vollständigen Programmpakets auf einem Netzlaufwerk zum Zwecke der automatischen
Distribution ("unattended Setup") über ein internes Netzwerk.
Im Falle einer Mehrplatz-Lizenz gilt dieser Vertrag für jede einzelne
Kopie der Software.
Demo-Version
Wenn Sie keinen gültigen Lizenzschlüssel für RTFC besitzen, können
Sie bis zu zwei Stimmen als 30-Tage-Demo-Version nutzen. Damit geben wir
Ihnen die Gelegenheit, das Programm zu testen, bevor Sie es kaufen. Die
Demo-Version darf unter keinen Umständen für produktive oder kommerzielle
Zwecke genutzt werden. Wenn Sie sich nach dem Ablauf der Demo-Periode gegen
einen Kauf der Software entscheiden, sind Sie verpflichtet, die Software
unverzüglich von Ihren Computersystemen zu deinstallieren.
Lizenzmodelle
Bei der RTFC Speech Engine, dem RTFC Daisy-Generator, der RTFC Personal
Edition und der RTFC Professional Edition dürfen die Stimmen ausschließlich
für persönliche Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe der erzeugten
Hörbücher an Dritte ist nicht gestattet.
Bei der RTFC Studio Edition ist die Weitergabe der erzeugten Hörbücher
an Dritte gestattet. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass
die Herstellung und Weitergabe der Hörbücher nicht gegen Bezahlung erfolgt.
Als "Bezahlung" im Sinne dieses Vertrages gilt auch eine interne
Verrechnung innerhalb Ihrer Firma oder Organisation.
Mit einem Wartungsvertrag, den Sie für die RTFC Studio Edition
zusätzlich abschließen können, dürfen die erzeugten Hörbücher auch
gegen Bezahlung weitergegeben werden. Damit erwerben Sie das Recht, die
Stimmen sowohl als Dienstleister als auch als Händler für kommerzielle
Hörbücher zu nutzen. Außerdem erhalten Sie kostenlose Updates für künftige
Versionen der RTFC Studio Edition und die verwendeten SVOX Corporate SAPI
Voices. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie die Stimmen
kommerziell nutzen wollen.
Nutzungsbeschränkung
Eine Nutzung der Stimmen für andere kommerzielle zwecke als der Hörbuchproduktion
ist nicht gestattet. Insbesondere dürfen die Stimmen nicht im Automotif-
oder Telefonie-Bereich oder zum Erzeugen von Prompts für embedded Systems
verwendet werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie
eine Nutzung in diesen Bereichen planen.
§ 1 Vertragsgegenstand
-
Gegenstand des Vertrages sind die Computerprogramme (im Folgenden "Software"
genannt) einschließlich modifizierter Versionen und Updates, die Programmbeschreibungen
und Bedienungsanleitungen sowie alles Begleitmaterial, sei es in gedruckter
oder elektronischer Form.
-
Dem Anwender werden Nutzungsrechte an der Software entsprechend den
oben genannten Lizenzmodellen und Bedingungen eingeräumt.
-
Die in der Bedienungsanleitung dargestellte Software entspricht dem
heutigen Stand der Technik. Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert (im folgenden
"Lizenzgeber" genannt) macht jedoch darauf aufmerksam, dass
es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software
so herzustellen, dass sie in allen Anwendungsfällen und unter allen
Umständen fehlerfrei arbeitet.
-
Der Lizenzgeber stellt die Software lediglich zum Download im Internet
bereit. Er bietet nicht die Installation, Konfiguration, Anpassung
oder Wartung dieser Software auf dem Computer des Anwenders an.
§ 2 Umfang der Benutzung
Der Lizenzgeber gewährt dem Anwender der Software (im folgenden "Lizenznehmer"
genannt) das einfache, nicht exklusive und persönliche Recht, die Software
auf einem einzelnen Computersystem und nur an einem Ort zu benutzen, so
wie dies im folgenden beschrieben wird:
-
Der Lizenznehmer darf die Software herunterladen, an einem Arbeitsplatz
installieren, in den Arbeitsspeicher laden und ausführen.
-
Im Falle einer Mehrplatz-Lizenz darf der Lizenznehmer die vollständige
Software auf ein Netzlaufwerk kopieren, um sie über das Netzwerk für
die Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen zu verteilen. Der Hinweis auf
diese Nutzungsbedingungen in der Datei "License.txt" darf dabei
nicht entfernt werden. Jede andere Verwendung der Software auf einem
Server oder in einem Netzwerk ist nicht gestattet.
-
Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Software anfertigen.
-
Zusätzlich zu der unter Ziffer 2 und 3 erlaubten Kopie darf der Hauptbenutzer
eines Computers, auf dem die Software installiert ist, eine weitere
Kopie der Software für dessen ausschließliche Verwendung auf einem
tragbaren Computer oder auf einem Computer in seinem Heimbüro erstellen.
Die Software darf jedoch auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer
nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die Software auf dem Hauptcomputer.
§ 3 Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt:
-
über den in § 2 genannten Rahmen hinaus Kopien der Software,
ganz oder auszugsweise, auf Datenträgern zu fertigen;
-
die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einem Computer
zu nutzen;
-
die Software abzuändern, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren
oder irgend eine Methode des Reverse Engineering darauf anzuwenden;
-
von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche
Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder
vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen;
-
die Software an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleasen oder
in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten. Dies gilt auch
für Kopien der Software;
-
die Software auf kommerziellen Datenträgern (beispielsweise Sampler-CDs,
Shareware-CDs, als OEM-Version) zu verbreiten, ohne vorher die Genehmigung
des Lizenzgebers einzuholen;
-
Die Software für Hosting-Dienste zu verwenden oder auf einem Webserver
zu installieren, ohne vorher die Genehmigung des Lizenzgebers einzuholen;
-
Schulungs-, Vorab- oder Musterkopien der Software anzufertigen oder
zu übertragen.
-
Wenn es sich bei der Software um ein Update einer vorherigen Version
handelt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige
Version verfügen, um das Update verwenden zu dürfen. Alle Updates
werden Ihnen auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt.
Sie stimmen zu, dass Sie durch die Verwendung des Updates freiwillig
auf das Recht zur Verwendung der vorherigen Version verzichten. Sie
bestätigen, dass sämtliche Verpflichtungen des Lizenzgebers zur Unterstützung
früherer Versionen der Software nach der Verfügbarkeit des Updates
beendet sind.
§ 4 Inhaber von Rechten
-
Die Software ist durch das Urheberrecht und andere Verträge, sowie
Gesetze und weitere Verordnungen zum Schutz des geistigen Eigentums
geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen
dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode,
die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation
der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen
innerhalb der Software.
-
Der Lizenznehmer erhält das individuelle Nutzungsrecht an der Software
und sämtlichen autorisierten Kopien. Ein Erwerb von Eigentum an der
Software ist damit nicht verbunden. Die Software wird lizenziert und
nicht verkauft.
-
Der Lizenznehmer erhält einen persönlichen Lizenzschlüssel zur Aktivierung
der Software. Er ist damit einverstanden, dass für dessen Berechnung
Name, Vorname, PLZ und Ort erhoben und gespeichert werden. Diese Daten
werden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen ggf. auch an Händler
und Lieferanten übermittelt.
-
Der Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Übersetzungs-,
Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software
vor. Jegliche Nutzung der Software über den Umfang dieses Vertrags
hinaus bedarf der schriftlichen Genehmigung seitens des Lizenzgebers.
§ 5 Übertragung der Nutzungsrechte
Sie dürfen Ihre Rechte zur Verwendung der Software dauerhaft an eine andere
natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen,
dass:
-
Sie den Lizenzgeber über die Übertragung der Lizenz informieren,
um einen persönlichen Lizenzschlüssel für den neuen Lizenznehmer
zu erhalten;
-
Sie den vorliegenden Vertrag und die vollständige Software einschließlich
aller Kopien, Updates und früherer Versionen an diese natürliche
oder juristische Person übertragen,
-
Sie keine Kopien, einschließlich Sicherheitskopien und sonstiger Kopien
zurückbehalten und
-
der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen
akzeptiert, nach denen Sie die Softwarelizenz legal erworben haben.
§ 6 Dauer des Vertrages
-
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers
zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn
er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Damit erlischt auch das
Recht zur Verbreitung von Werken, die mit Hilfe dieser Software hergestellt
wurden.
-
Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die
Software auf seinen Computersystemen zu deinstallieren. Er verpflichtet
sich ebenso, alle Kopien der Software, das vollständige schriftliche
Material sowie alle Kopien desselben, einschließlich etwaiger abgeänderter
Exemplare zu vernichten.
§ 7 Gewährleistung
-
Der Lizenznehmer akzeptiert die Software wie sie ist.
-
Bei der Software handelt es sich um Standardsoftware, die für allgemeine
Zwecke entwickelt und bereitgestellt wird und nicht für spezielle
Zwecke eines Anwenders.
-
Der Lizenzgeber und seine Lieferanten können keine Gewährleistung
für die Leistungsfähigkeit der Software oder den damit erzielten
Arbeitsergebnissen übernehmen.
-
Der Lizenzgeber und seine Lieferanten gewähren keine Garantien, Zusicherungen,
Bestimmungen oder Bedingungen (ausdrücklicher oder stillschweigender
Natur, die entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch
entstehen, oder aus gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen oder anderen
Vorschriften abgeleitet werden) hinsichtlich Marktgängigkeit, Rechtsmängelfreiheit,
Integrierbarkeit oder Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke, es sei denn,
derartige Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder Bedingungen sind
gemäß geltendem Recht der jeweiligen Rechtsordnung vorgeschrieben
und können nicht eingeschränkt werden.
-
Das vollständige Risiko, das aus der Nutzung oder Leistungsfähigkeit
des Software-Produkts resultiert, trägt der Lizenznehmer.
§ 8 Haftung
-
Der Lizenzgeber stellt die Möglichkeit eines bestimmungsgemäßen
Gebrauches der Software in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung
sicher. Es wird keine Haftung dafür übernommen, dass die Software
für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener
Hardware und Software zusammenarbeitet. Es obliegt dem Lizenznehmer
zu prüfen, ob das Produkt seinen Anforderungen genügt.
-
Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber und seine Lieferanten
sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder
Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten,
vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung
gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen,
es sei denn, der Lizenzgeber hat vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung
einer zugesicherten Eigenschaft.
-
Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss der Lizenznehmer
auf Anfrage einen Kaufnachweis der Software erbringen.
-
Soweit der Lizenzgeber dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch
auf den Betrag begrenzt, der für die Software entrichtet wurde. In
jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn
ausgeschlossen. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht wenn das schadensauslösende
Ereignis durch einen gesetzlichen Vertreter des Lizenzgebers grob fahrlässig
oder vorsätzlich ausgelöst wurde.
-
Alle Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber verjähren in sechs
Monaten nach Erhalt der Software. Dies gilt nicht für Ansprüche aus
unerlaubter Handlung.
§ 9 Schadensminderungsobliegenheit
-
Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er von
den auf seinem Computer befindlichen Daten regelmäßig in ausreichenden
Zeitabständen (in der Regel wöchentlich) Sicherungskopien anzufertigen
hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit.
Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene
Schäden.
-
Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die
Software nicht in gefährlicher Umgebung einsetzen darf, die fehlerfreien
Betrieb voraussetzt (Hoch-Risiko-Umgebungen wie beispielsweise Betrieb
von Kernkraft-Einrichtungen, Waffensysteme, Luftfahrtnavigations- oder
Kommunikationssysteme oder lebenserhaltende Maschinen). Tut er dies
dennoch, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit.
Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene
Schäden.
§ 10 Vertragsänderungen und Abwehrklausel
-
Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Form, wie
sie im Internet unter www.rtfc.de veröffentlicht wurden.
-
Diese Nutzungsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der
Lizenznehmer anderslautende Vertragsbedingungen hat, auch wenn der
Lizenzgeber im Einzelfall nicht widerspricht.
§ 11 Rechtswahl und Erfüllungsort
-
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich
des Deliktsrechts, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
-
Gerichtsstand ist Stuttgart in der Bundesrepublik Deutschland.
-
Alle Fragen bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung sowie der Erfüllung
der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers geklärt
werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
-
Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen
der Schriftform.
-
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung
ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im wirtschaftlichen ihr
gleichkommende zu ersetzen.
Für weitere Fragen zu diesem Vertrag wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert
Aichinger Str. 31
D-71277 Rutesheim
Germany
Erstellt: 06.11.2021 14:00 Aktualisiert: 15.03.2024 15:00
Autor: Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert
Copyright © 2024 Alle Rechte vorbehalten.
|